Ein Moment der Unaufmerksamkeit reicht aus – schon kracht es auf der Greifswalder Straße oder am Kottbusser Tor. Sie stehen neben Ihrem beschädigten Fahrzeug und wissen: Die Schuld liegt beim anderen. Nach der ersten Aufregung folgen viele Fragen, darunter eine, die besonders häufig gestellt wird: „Muss ich den Schaden reparieren lassen – oder kann ich mir das Geld auch auszahlen lassen?“ Genau hier kommt die sogenannte fiktive Abrechnung ins Spiel – eine Möglichkeit, die viele Geschädigte gar nicht kennen.
Doch wer nicht genau weiß, wie die fiktive Abrechnung funktioniert, riskiert, wichtige Ansprüche zu verlieren. Oft kürzen Versicherungen die Auszahlung, wenn kein professionelles Gutachten vorliegt. Oder sie lehnen Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall einfach ab. Wer dann ohne rechtliche Grundlage argumentiert, bleibt auf einem Teil der Kosten sitzen – und ärgert sich später über verschenktes Geld.
In diesem Blogartikel erfahren Sie, was die fiktive Abrechnung bei einem Autounfall wirklich bedeutet, wie Sie Ihre Ansprüche korrekt geltend machen und warum ein unabhängiges Kfz Gutachten – wie es MAG in Berlin-Heinersdorf erstellt – die Voraussetzung für eine faire Auszahlung ist. Wir erklären alle Hintergründe verständlich und zeigen Ihnen anhand von Beispielen, worauf es wirklich ankommt.
Was genau ist eine fiktive Abrechnung – und wann ist sie sinnvoll?
Bei einer fiktiven Abrechnung verzichten Sie auf eine Reparatur in der Werkstatt und lassen sich den entstandenen Schaden stattdessen in Geld auszahlen. Sie sind dabei nicht verpflichtet, den Schaden reparieren zu lassen – es ist Ihre freie Entscheidung. Voraussetzung ist allerdings, dass der Unfall unverschuldet war und ein objektives Kfz Gutachten vorliegt, das den Schaden vollständig dokumentiert.
Diese Abrechnungsform ist vor allem dann interessant, wenn Sie den Schaden selbst reparieren möchten, bereits eine günstigere Lösung in Aussicht haben oder das beschädigte Fahrzeug ohnehin verkaufen wollen. Wichtig zu wissen: Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Gutachten, nicht nach einem Kostenvoranschlag – deshalb ist die Wahl des Gutachters entscheidend. MAG erstellt regelmäßig Gutachten zur fiktiven Abrechnung und achtet dabei auf vollständige Dokumentation, damit kein Cent verloren geht.
Nachfolgend finden Sie typische Gründe für die fiktive Abrechnung:
| Anlass für fiktive Abrechnung | Möglicher Vorteil |
|---|---|
| Schaden ist nur optischer Natur | Reparatur ist nicht zwingend erforderlich |
| Fahrzeug wird bald verkauft | Kein Interesse an langfristiger Instandsetzung |
| Reparatur erfolgt in Eigenregie | Kostenersparnis durch Eigenleistung |
| Vertrauen in eigene Werkstatt | Alternative Lösung mit bekannten Partnern |
Die fiktive Abrechnung bietet also Flexibilität – aber nur dann, wenn alle rechtlichen und dokumentarischen Grundlagen korrekt erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen gelten für die fiktive Abrechnung?
Auch wenn Sie sich das Geld auszahlen lassen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Allen voran: Es muss sich um einen unverschuldeten Unfall handeln. Wenn Sie selbst (mit-)verantwortlich sind, greift in der Regel Ihre Kaskoversicherung – und diese erlaubt keine fiktive Abrechnung. Zudem benötigen Sie ein vollständiges Kfz Gutachten, das die Schadenhöhe, die Reparaturkosten und den Reparaturweg exakt beschreibt.
Eine einfache Rechnung der Werkstatt reicht nicht aus. Nur mit einem unabhängigen Gutachten – wie es MAG in Berlin-Heinersdorf erstellt – können Sie die fiktive Abrechnung korrekt durchführen. Wir stellen darin alle notwendigen Informationen zusammen, inklusive Nutzungsausfall, Wertminderung und weiteren relevanten Positionen.
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Voraussetzungen:
| Voraussetzung | Bedeutung für die Abrechnung |
|---|---|
| Unfall wurde nicht selbst verschuldet | Gegenseite ist zur Regulierung verpflichtet |
| Schaden über Bagatellgrenze (ca. 750 €) | Nur dann sinnvoll und rechtlich anerkannt |
| Kfz Gutachten liegt vor | Grundlage für rechtskonforme Berechnung |
| Fahrzeug ist verkehrssicher | Nutzung darf trotz Schaden weiterhin möglich sein |
MAG prüft diese Punkte mit Ihnen gemeinsam und sorgt dafür, dass Sie bei der fiktiven Abrechnung keine unangenehmen Überraschungen erleben.
Welche Positionen werden bei der fiktiven Abrechnung übernommen?
Viele Geschädigte gehen davon aus, dass ihnen bei der fiktiven Abrechnung einfach die volle Schadenssumme überwiesen wird – doch das ist nicht ganz korrekt. Einige Positionen werden von Versicherungen bei der Auszahlung regelmäßig gekürzt oder gar nicht berücksichtigt. Dazu gehören häufig die Mehrwertsteuer, Stundenverrechnungssätze markengebundener Werkstätten und eventuelle Zuschläge auf Ersatzteile.
Entscheidend ist deshalb, dass das Kfz Gutachten eine realistische, aber vollständige Einschätzung enthält. Bei MAG achten wir darauf, dass alle abrechenbaren Positionen korrekt ausgewiesen werden – so wie es auch die Gerichte erwarten. Wichtig ist: Die gegnerische Versicherung darf nur dann Positionen kürzen, wenn das Gutachten diese nicht als notwendig aufführt.
Im Überblick erkennen Sie, welche Kostenpositionen übernommen werden:
| Kostenposition | Bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig? |
|---|---|
| Reparaturkosten netto | Ja, vollständig gemäß Gutachten |
| Mehrwertsteuer | Nur bei nachgewiesener Zahlung (z. B. Rechnung) |
| Nutzungsausfall | Ja, wenn im Gutachten beziffert |
| Wertminderung | Ja, bei entsprechender Bewertung im Gutachten |
| Ersatzteilzuschläge | Meist nur anteilig, abhängig vom Gutachten |
Mit einem fachlich fundierten Gutachten von MAG erhalten Sie die bestmögliche Grundlage, um Ihre Ansprüche korrekt und in voller Höhe einzufordern.
Wie läuft die fiktive Abrechnung konkret ab?
Der Ablauf ist im Grunde unkompliziert – wenn Sie wissen, worauf es ankommt. Nach dem Unfall kontaktieren Sie einen unabhängigen Kfz Gutachter wie MAG. Wir kommen kurzfristig zu Ihnen, nehmen den Schaden vollständig auf und erstellen innerhalb von 24 Stunden ein detailliertes Gutachten. Dieses reichen Sie dann bei der gegnerischen Versicherung ein – und fordern die Auszahlung der Netto-Reparaturkosten.
Sobald die Versicherung das Gutachten geprüft hat, erfolgt in der Regel die Überweisung. Wichtig: Wenn Sie später doch reparieren lassen möchten, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Nachzahlung der Mehrwertsteuer – sofern Sie eine Rechnung vorlegen können. Auch hier beraten wir Sie gerne, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Die folgende Tabelle zeigt den typischen Ablauf bei MAG:
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| Schadenmeldung & Terminvereinbarung | Telefonisch, per WhatsApp oder online |
| Begutachtung vor Ort | Bei Ihnen zuhause, am Fahrzeug oder in der Werkstatt |
| Erstellung des Gutachtens | Innerhalb von 24 Stunden nach Besichtigung |
| Einreichung bei Versicherung | Per Mail, Post oder über Anwalt |
| Auszahlung durch Versicherung | Nach Prüfung des Gutachtens |
Dank klarer Abläufe und schneller Kommunikation begleiten wir Sie bei MAG durch den gesamten Prozess – professionell und zuverlässig.
Welche Vorteile und Risiken hat die fiktive Abrechnung?
Die fiktive Abrechnung bietet viele Vorteile – vor allem in Bezug auf Flexibilität und Selbstbestimmung. Sie entscheiden selbst, ob, wann und wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Gleichzeitig erhalten Sie im Idealfall die volle Netto-Summe direkt auf Ihr Konto. Doch es gibt auch Risiken: Wenn das Gutachten nicht sorgfältig erstellt wurde oder relevante Positionen fehlen, kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder kürzen.
Daher ist es besonders wichtig, auf Qualität und Neutralität zu achten. Bei MAG in Berlin-Heinersdorf garantieren wir Ihnen eine objektive, fachlich präzise Bewertung – ohne Abstriche. Unsere Kunden aus Wedding, Kreuzberg und Friedrichshain wissen: Nur mit einem professionellen Gutachten ist die fiktive Abrechnung wirklich sicher.
Nachfolgend finden Sie eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile:
| Vorteil | Risiko |
|---|---|
| Flexibilität bei Reparaturentscheidung | Kürzungen bei unvollständigem Gutachten |
| Auszahlung ohne Werkstattbindung | Keine Erstattung der Mehrwertsteuer (sofort) |
| Nutzungsausfall kann geltend gemacht werden | Nur mit fundierter Berechnung durch Gutachter |
| Möglichkeit der Eigenreparatur | Risiko unentdeckter Folgeschäden |
Bei MAG prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob die fiktive Abrechnung in Ihrem Fall sinnvoll ist – und sorgen für eine sichere, rechtlich saubere Umsetzung.
Fazit: Fiktiv abrechnen, aber richtig – mit einem professionellen Gutachten von MAG
Die fiktive Abrechnung bietet eine gute Möglichkeit, sich nach einem unverschuldeten Unfall flexibel und unkompliziert für die Auszahlung des Schadensbetrags zu entscheiden. Doch sie funktioniert nur dann reibungslos, wenn Sie mit einem vollständigen, professionellen Kfz Gutachten arbeiten. Ohne dieses Gutachten bleiben viele Schadenspositionen unberücksichtigt – und das kann teuer werden.
Als unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin-Heinersdorf steht MAG an Ihrer Seite: Wir erstellen Ihr Gutachten schnell, objektiv und detailliert – auch bei Ihnen vor Ort oder in Ihrer Werkstatt. So sichern Sie sich Ihre Ansprüche und haben maximale Kontrolle über die weitere Verwendung der Auszahlung. Lassen Sie sich beraten – wir sind für Sie da, wenn es drauf ankommt.
Häufig gestellte Fragen zur fiktiven Abrechnung bei einem Autounfall
Viele unserer Kunden hören das erste Mal von der fiktiven Abrechnung, wenn sie bereits mitten in der Schadenregulierung stecken. Kein Wunder also, dass viele Fragen auftauchen: Was darf die Versicherung kürzen? Muss ich den Schaden wirklich reparieren? Und wie bekomme ich mein Geld ohne Umwege? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Was ist der Unterschied zwischen fiktiver Abrechnung und normaler Regulierung?
Bei der normalen Regulierung reicht man nach der Reparatur die Werkstattrechnung ein und bekommt diese erstattet. Bei der fiktiven Abrechnung verzichten Sie auf die Reparatur und lassen sich stattdessen die ermittelten Reparaturkosten (netto) auszahlen. Voraussetzung dafür ist ein vollständiges Kfz Gutachten. Das gibt Ihnen mehr Freiheit, bringt aber auch mehr Verantwortung mit sich, etwa bei Nachweisen gegenüber der Versicherung.
Muss ich nach einer fiktiven Abrechnung trotzdem reparieren?
Nein, das ist nicht erforderlich. Sie dürfen den Schaden auch später oder gar nicht reparieren lassen. Allerdings sollte das Fahrzeug weiterhin verkehrssicher sein. Wenn es beispielsweise sicherheitsrelevante Mängel gibt (z. B. an der Beleuchtung oder Lenkung), müssen diese zwingend beseitigt werden – andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen. Auch bei einem Weiterverkauf müssen Sie offenlegen, dass der Schaden nicht repariert wurde.
Bekomme ich auch die Mehrwertsteuer ausgezahlt?
Nur wenn Sie den Schaden tatsächlich reparieren lassen und dafür eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorlegen. Bei der fiktiven Abrechnung wird die Versicherung zunächst nur die Netto-Reparaturkosten auszahlen. Sobald Sie später eine Reparatur nachweisen, können Sie die Mehrwertsteuer nachfordern. Ohne Rechnung entfällt der Anspruch.
Kann die Versicherung die Auszahlung kürzen?
Ja, aber nur in bestimmten Fällen. Typischerweise werden Stundenverrechnungssätze von Markenwerkstätten auf das Niveau freier Werkstätten reduziert oder Positionen gestrichen, die nicht schlüssig nachgewiesen sind. Deshalb ist ein detailliertes Kfz Gutachten unerlässlich. Es bildet die Basis für Ihre Forderung – je besser das Gutachten, desto weniger Spielraum für Kürzungen.
Welche Vorteile habe ich durch MAG als Gutachter?
MAG erstellt Ihr Gutachten unabhängig, schnell und rechtssicher. Wir arbeiten neutral – nicht im Interesse der Versicherung und auch nicht im Interesse des Kunden, sondern ausschließlich im Sinne objektiver Tatsachen. Dadurch sind unsere Gutachten vollständig anerkannt. Zudem beraten wir Sie persönlich und helfen Ihnen auch bei der Kommunikation mit der Versicherung.
Wie lange dauert die Auszahlung bei der fiktiven Abrechnung?
Sobald die Versicherung das Gutachten geprüft hat, erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen. Voraussetzung ist, dass das Gutachten vollständig und nachvollziehbar ist. Bei MAG erhalten Sie alle Unterlagen bereits innerhalb von 24 Stunden – so verkürzen Sie die Wartezeit deutlich.


